3 Kommentare

  1. Toll gemacht, und interessante Sachen hast Du da zusammengetragen. Ich finde, man sollte nicht bei Aufklärung der Nutzer und Bloßstellung der Gangster belassen.

    Für die „Sauberkeit im Netz“ sind die Landesmedienanstalten (z.B. für Hessen http://www.lpr-hessen.de/beschwerdeformular.asp, Adressen für weitere Bundesländer s. Wikipedia) _von Amts wegen_ zuständig. Selbst wenn die Täter im Ausland sitzen, nutzen sie doch oft einen deutschen Provider, beispielsweise unseren „lieben Freund“ Aquatix.de in Hessen. – Warum nicht die LMAn mit einspannen?

    1. Danke, ich weiß nicht, ob die Landesmedienanstalten da ihre Aufgabe sehen. Wahrscheinlich nicht. Die Adresssammler wie adresspark UG und ihre „Kunden“ scheinen sich sehr sauber an die Regeln des Datenschutz zu halten. Der Gewinnspielteilnehmer kann seine Einwilligung ja jederzeit widerrufen. Aber wer weiß, an welchen Gewinnspielen teilgenommen hat. Nach dem Spiel ist die Seite weg und eine Adresse für den Widerruf gibt es auch nicht. Der könnte sich nur an die adresspark UG richten, die dann alle Sponsoren und Co-Sponsoren informieren müsste. Hier müsste eine zentrale Teilnahme / Widerrufverwaltung geschaffen werden. Vielleicht schafft die Politik ja mal ein dem Internet angepasstes Datenschutzrecht. Aber so wie Juristen und Politiker denken, wird das wohl nichts.

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