Nun hat sie Sie und mich erwischt, die Datenschutz-Grundverordnung oder die
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Sie dürfen jetzt Ihre Zeit damit verplempern sich erklären zu lassen,
- dass ich angeblich personenbezogenen Daten verarbeite (DSVGO Artikel 4 Ziffer 2), zu denen ich die Personen nicht identifizieren kann und will.
- dass, wenn Sie hier einen Kommentar hinterlassen, dieser natürlich gespeichert, verarbeitet und anderen angezeigt wird.
- dass Sie Cookies akzeptieren müssen, damit ihre persönlichen Einstellungen auf Ihrem eigenen Rechner gespeichert werden.
- dass die Seitenaufrufe mittels eines automatisierten und anonymisierten Verfahren gezählt werden.
Vielleicht ist der vierte Punkt für einigen neu. Aber dazu später.