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Vergangene Woche schlug die Abmahnwelle der The Archive AG hohe Wellen und füllte die Lücke bis zur Abstimmung der SPD über die GroKo. Aufgrund der geschätzten 10.000 bis 20.000 Abmahnungen berichtete nicht nur die IT-Fachpresse über die Einzelheiten der Abmahnung. Schnell wurden Berichte der Nutzer über auffälligen Einträge in ihren Log-Dateien und eines auffälligen, sprunghaften Anstiegs der Zugriffszahlen auf die Videos just mit dem Beginn der Überwachung bekannt. Daher ist der Verdacht nicht unbegründet, dass jemand die Nutzer über gekaufte Zugriffe gezielt von anderen Seiten auf diese Videos gelenkt hat.
Die Herkunft der IP-Adressen ist immer noch nicht bekannt. Außer einer Zusammenfassung der Pressestelle den LG Köln, die mehr Fragen offen lässt als sie beantwortet, habe ich noch nichts Konkretes über das Gutachten über die Software GLADII 1.1.3 gefunden.
Inzwischen prüft die Staatsanwaltschaft Köln, ob sie ein Ermittlungsverfahren wegen der vor dem Landgericht Köln abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen gegen unbekannt einleitet. [ref]Quelle: itespresso.de / Peter Marwan: (Update) Streaming-Abmahnungen: Staatsanwaltschaft Köln prüft Ermittlungsverfahren (17. Dezember 2013)[/ref] Hier frage ich mich: Wieso hat das Landgericht die eidesstattlichen Versicherungen eines, einer oder mehrerer Unbekannter verwendet?
Mir kam heute folgende Frage: Wenn jemand die Nutzer arglistig auf die Seiten bei RedTube lenkt, kann er verhindern, dass der Nutzer bemerkt, dass er ein Video abspielt?
Oder:
Haben die Nutzer die Filme wirklich angesehen?
Nicht zwingend. Die RedTube Seiten lassen sich in einem iframe einbetten, der über die Attribute width und height auf minimale Größe und mittels style unsichtbar gesetzt werden kann. Der Film wird aufgrund des Autoplay-Attributes automatisch abgespielt und der Nutzer hört nur den Ton.
Der folgende kleine Quelltext ist ein Proof of Concept, in dem ich mit der ID 123456 bewusst ein nicht mehr existierendes Video ausgewählt habe, wer es ausprobieren will nehme eine andere ID und ändere ggf. die Breite und Höhe des iframe auf 0px. Hier fehlt nur noch der ein Weg, den Ton auszuschalten. Dazu habe ich in der Kürze der Zeit allerdings keine funktionierende Lösung gefunden.
<head>
<title>RedTube-Test</title>
</head>
<body>
<h1 name=“MyHead1″>RedTube hidden video prove of concept</h1>
<p name=“MyText1″>Below this text you cant see a hidden RedTube video in an iframe.</p>
<!– Die Nummer 123456 in die Nummer eines vorhandenen Videos ändern –>
<iframe name=“MyFrame“ src=“http://www.redtube.com/123456″ style=“ width: 50% ; height: 50%; visibility:hidden;“>
<p name=“MyText2″>iframe-tag not supported</p>
</iframe>
<p name=“MyText3″>Text after the hidden iframe.</p>
</body>
</html>
Statt also einen Redirekt auf die RedTube Seiten könnte der Server retdube.net auch eine Datei mit einem versteckten iframe ausgeliefert haben, die etwas gänzlich unverfängliches anzeigt, insbesondere wenn es gelingt, den Ton auszuschalten. Wer im privaten Modus surft, dürfte Probleme haben, nachzuvollziehen, was vor Monaten auf seinem Rechner geschah.
Grundsätzlich ist es trivial jemanden eine derartige Urheberrechtsverletzung so unter zu jubeln, dass er es noch nicht einmal merkt. Wenn ich es nicht schaffe den Ton auszuschalten, dann nehme ich eben einen Film ohne Ton. Eine unerschöpfliche Einnahmequelle, wenn den Gesetzgeber dem keinen Riegel vorschiebt.
Wer über eine eigen Proxy ins Internet gegangen ist, könnte die Dateien noch im Cache des Proxy finden. Allerdings sind zwischen den Ermittlungen der IP-Adressen und den Abmahnungen bereits so viele Monate vergangen, dass die Dateien in der Regel gelöscht sind. Mein Cache reicht gerade sechs Tage zurück.
Gute Nacht
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