Abmahnwelle (Fortsetzung 7)

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Am 4. Januar habe ich der Poststelle des Landgerichts Köln nachfolgende Fragen zu den Abmahnungen der The Archice AG / Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) gestellt:

Wurden vom LG Köln in weiteren Verfahren (zwischen August 2013 und Dezember 2013) Auskunftserteilungen an The Archive AG oder einer anderen Firma genehmigt, die mit den obigen 89 Verfahren dahingehend vergleichbar sind, dass sich auf Streaming / Download von Erwachseneninhalten aus

  • anderen Portalen z.B. xvideos.com, xhamster.com, pornvideoxo.com
  • anderen Szenen der 10 DVD, die Otto Hausner von Jutta Schilling erworben hat,

beziehen.

Werden derzeit vergleichbare Anträge auf Auskunftserteilung genehmigt?

Am 1. April 2014 erhielt ich dann die folgende kurze Antwort (Aktenzeichen 1402 E – 77/13) mit der Bitte um Verständnis für die Bearbeitungsdauer wegen er vielen Anfragen:

Nach hiesiger Kenntnis sind keine weiteren Anträge, die sich auf Streaming-Inhalte beziehen, bei dem Landgericht Köln eingereicht worden.

Aus der Ankündigung des Regensburger Rechtsanwaltes Thomas Urmann vom 12. Dezember 2013 gegenüber Stern.de, dass diese Abmahnungen erst der Anfang waren, ist wohl nicht viel geworden. Die bisherigen Abmahnungen verteidigt Rechtsanwalt Urmann nur halbherzig. Zwar soll sich The Archive umfangreich schriftlich verteidigt haben, aber zur Verhandlung in Potsdam ist niemand erschienen. Daher ist vor dem Amtsgericht Potsdam nun ein Versäumnisurteil gegen The Archive AG erlassen worden, wie ANKA am 9. April 2013 in dem Artikel Update zu Redtubeverfahren: AG Potsdam erlässt Versäumnisurteil berichtet.

Versäumnisurteile in Zivilprozessen sind beliebte Mittel dubioser Inkassounternehmen und Abmahnern wenn es darum geht, Zahlungsunwillige zu erschrecken. Wenn der Beklagte nicht zur Verhandlung erscheint und sich nicht verteidigt, dann erhält der Kläger recht – egal ob er recht hat oder nicht. Das gesamte Vorbringen des Klägers in seiner Klageschrift und seinen sonstigen Schriftsätzen − mit Ausnahme des Vortrags zur örtlichen Zuständigkeit − gilt als zugestanden.

Im Falle der Geldschneiderei mit dubiosen Geschäftsmodellen muss der Abmahner nur ein Opfer finden, das sich nicht wehrt und den Prozesstermin versäumt. Dieses Versäumnisurteil wird dann mit dem Hinweis, dass ein Gericht entschieden hat, dass zu zahlen ist, mit allen weiteren Mahnungen verschickt. Da viele nicht wissen, was ein Versäumnisurteil ist, fallen sie auf diesen Trick rein. Und bei vielen Abgemahnten findet sich immer ein Säumiger.

Hier ist es nun etwas anders. The Archive AG und der Prozessbevollmächigte Urmann haben den Termin nicht einfach verschlafen. Sie sind bewusst nicht erschienen – sie wollten sich das Geld für die Reise sparen – oder sind in die Säumnis geflohen. Das Urteil ist am 9. April ergangen und noch nicht rechtskräftig. The Archive AG hat zwei Wochen Zeit gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Da sie versucht haben sollen, den Termin der mündlichen Verhandlung immer wieder hinauszuzögern, werden sie möglicherweise durch einen Einspruch weiter Zeit schinden wollen. In diesem Fall wird eine neuen Verhandlung angesetzt und das Spiel mit der Terminfindung geht von neuem los. Es könnte also noch ein paar Monate dauern. Am 23. April wissen wir mehr.

Leider habe ich keine weiteren Informationen auf den Seiten des Amtsgerichts Potsdam gefunden.

Gute Nacht