Abmahnwelle (Fortsetzung)

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Über die Feiertage ist es etwas ruhiger geworden. Ich möchte hier ein paar Informationen ergänzen, die ich in den letzten Tagen zusammen gesammelt habe. Dabei geht es im folgenden um:

  1. Jutta Schilling und XShop Online
  2. Die Verträge zwischen Schilling, Hausner und The Archive AG
  3. Details zu den abgemahnten Filme
  4. Statistiken zu den Weiterleitung und Zugriffen auf die Filme

Interessant die Details zu den abgemahnten Szenen / Videos. Die finden sich nicht nur auf einer DVD. Dabei wechselt das Studio nach belieben. Dazu mehr weiter unten.

Jutta Schilling und XShop Online

Die Web-Seite xshoponline.de ist eine Affiliate Seite zum Adult Entertainment Broadcast Network (aebn.net) mit der TheaterID 34374. Die Domain xshoponline.com ist auf die Julia Reaves (a.k.a. Jutta Schilling) S.C.P. registriert. Die Domain xshoponline.com leitet einfach auf http://theater.aebn.net/dispatcher/frontDoor?theaterId=34374&genreId=101&locale=en weiter. Der Affiliate wird nur am Umsatz der Endkunden, die die Filme über seinen Pseudo-Shop erreichen, beteiligt. Mehr Rechte an den Filmen hat der Affiliate nicht. Zu diesem Shop vertreibt Jutta Schilling Umsatzbeteiligungen (oder auch Lizenzen) für einzelne Filme über die Seiten www.xshoponlinewebmasters.com. Es ist mit einer Videothek vergleichbar, deren Inhaber gegen Zahlung eines bestimmten Betrages Dritte an den Ausleihen einzelner Filme beteiligt (Vertragsmuster). In einem Beispiel (Prospekt Seite 6) wird dazu eine Rendite von 56% in vier Jahren (~11% pro Jahr) vorgerechnet.

Die Seite www.julia-reaves.com ist ein Affiliate Programm nach dem gleichen Muster. www.julia-reaves.com ist nur ein Alias für ct.vod.com. In diesem Fall wird der Domain Name beim „Shoppen“ jedoch nicht ersetzt.

Der dem LG Köln vorgelegte Vertrag scheint allerdings anderer Natur zu sein.

Die Verträge

Nun sind die Verträge aufgetaucht, die offensichtlich aus einer Abmahnung für Amandas Secret stammen. Mit dem ersten Vertrag überträgt Jutta Schilling am 20. Juni 2013 an Oliver Hausner nicht genauer entzifferbare Rechte. Leider ist die Kopie sehr schlecht. Soweit ich es entziffern konnte, behauptet Jutta Schilling die Lizenzrechte an den Videos zu besitzen und das diese Videos frei von Rechten Dritter (dies wäre auch RedTube) sind. Die Rechte, die Jutta Schilling weitergibt, gehen deutlich über die Rechte hinaus, die sie mit dem Affiliate-Programm erworben hat.

Wie wir später sehen werden, gibt es diese Filme nicht nur bei RedTube, sondern auch in ihrem eigenen „Portal“ XShop Online. In diesem Vertrag werden zehn Filme aufgeführt:

  1. Miriam´s adventures
  2. Sexy Dreams
  3. Glamour Show Girls
  4. Amanda´s secrets
  5. Hot Girls
  6. Hot Stories
  7. Silk Kiss
  8. Dream Trip
  9. Sexy eyes
  10. Sweet little Girls

Eine genauere Beschreibung der Videos liegt dem vorgelegten Vertrag nicht bei. Sollte die Kopie des Covers oder Back des DVD Amanda´s Secret Teil des Vertrages sein, hat Jutta Schilling Oliver Hausner eine Fälschung vorgelegt oder ihn heftig getäuscht, wie wir später sehen werden.

Oliver Hausner überträgt an The Archive AG das ausschließliche, uneingeschränkte und übertragbare Recht, (…) Filmaufnahmen mit Bezug auf Download- und Streaming-Angebote (auch VOD) im Internet, sowie über dezentrale Computernetzwerke, auszuwerten. In der vorliegenden Anlage zum Vertrag werden sechs Filme (oben hervorgehoben) aufgeführt. The Archive AG handelt dabei auf eigenes Risiko. Die finanziellen Vereinbarungen sind leider nicht enthalten. Im Prinzip kauft sich The Archive AG ein Ermittlungs- und Abmahnrecht, aber nicht die Lizenzrechte an den Videos. Ob weitere Anlagen oder Nachträge bestehen, ist nicht bekannt. The Archive AG wird vertreten durch Phillipp Wiik (Unterschriften vom 18. und 23. Juli 2013). Filme gemäß der Anlage zum Vertrag:

  1. Hot Stories
  2. Dream Trip
  3. Silk Kiss
  4. Amandas secrets
  5. Miriams adventures
  6. Glamour Show Girls

In dieser Liste geht das Apostroph in den Titeln verloren. Da die Titel mit den Original-Titel nichts gemein haben, wird dies sicher auch bei den fehlenden vier Titeln der Fall sein. Warum hier nur vier Titel weitergegeben wurden, bleibt vorerst ein Geheimnis.

Die abgemahnten Filme

Damit ergeben sich sechs Filme, die Gegenstand der RedTube-Abmahnungen sind. Die abgemahnten Videos sind längere Ausschnitte aus Videos, die auch bei aebn.net und damit im Affiliate-Programm der Serrato Consultores S.L. oder Jutta Schilling bei xshoponline.com zu finden sind. Aber auch im adultdvdempire.com finden sich die Filme. Ich habe hier eine Übersicht der Filme mit den ID bei RedTube, AEBN und Adult DVD Empire (Empire SKU) zusammengestellt.

ID Titel
Redtube
AEBN
Empire SKU
Abmahnung Original Redtube
49655
132573
1521473
Miriams Adventure My Black Stepdad Kendra’s stepdad takes care of her
80247
141785
1652732
Silk Kiss??[ref]Der Titel Silk Kiss ist meine Vermutung, da er die Lücke schließt, da es wenig Berichte über die Abmahnung dieses Videos gibt.[/ref] Naughty Cheerleaders 2 Naughty cheerleader fucks coach
108009
146369
1566617
Amandas Secret High Heels and Glasses 2 Stacy in high heels and glasses fucked
181668
153078
1592481
Hot Stories Teen Babysitters 3 Teen Babysitters #3
212435
142828
1550499
Dream Trip Adult Supervision Required Emma Mae Adult Supervision
266375
155874
1614899
Nicht abgemahnt Sexual Rehab Sexual Rehab – Abbie Cat
266403
155874
1614899
Glamour Show Girls Sexual Rehab Sexual Rehab – Donna Bell

(Links zu den Filmen gibt es über: http://www.adultdvdempire.com/{Empire SKU} oder http://theater.aebn.net/dispatcher/movieDetail?movieId={AEBN} )

Anmerkung 1: Zu Glamor Show Girls a.k.a Sexual Rehab findet sich eine weitere Szene (RedTube 266375), die nach jetziger Kenntnis nicht abgemahnt wurde.

Anmerkung 2: Drei der abgemahnten Filme und die nicht abgemahnte Szene sind noch online. Zwei zeigen ein RedTube Wasserzeichen, was darauf hindeutet, dass RedTube sich sehr sicher ist, ausreichende Rechte zu haben.

Anmerkung 3: Hinweise auf Abmahnungen zu Silk Kiss RedTube ID 80247 gibt es leider nur wenige. Eine Frage an einen Anwalt, die darauf hindeutet, findet sich hier.

Sowohl in AEBN (und damit bei Jutta Schillings Affiliate XShopOnline) als auch Adult DVD Empire ist als Studio Combat Zone bzw. für das Video Cheer Leaders O Gee Studio als Produzent angegeben. Die Vermutung, dass die Filme unter dem Studio Serrato Consultores S.L. mit neuem Cover und neuem Namen eingestellt wurden, kann ich nicht bestätigen.

Die abgemahnten Videos haben eine Länge über 20 Minuten. Die Originale DVD bestehen aus 4 oder mehr Szenen. Online gestellt wurden nur einzeln Szenen. (Im Falle Sexual Rehab habe ich zwei Szenen gefunden; eigentlich hätte man beide abmahnen können). Ich habe mir die Mühe gemacht, die abgemahnten Videos den einzelnen Szenen der Filme zuzuordnen.

RedTube Abgemahnter Titel Szene auf DVD
49655 Miriams Adventure 3 von 4
80247 ?Silk Kiss? 1 von 4
108009 Amandas Secret 2 von 5
181668 Hot Stories ?
212435 Dreamtrip 1 von 4
266375 Nicht abgemahnt 1 von 4
266403 Glamour Show Girls 3 von 4

Nun ist mir aufgefallen, dass viele Pornodarstellerinnen in weniger Szenen mitspielen als sie auf DVD zu sehen sind. Wie soll das gehen? Es müssten doch mehr Szenen als DVD sein. Ganz einfach. Eine Szene wird mehrfach verwendet. So die Szene 3 der DVD My Black Stepdad mit Kendra Kaine die selbe, wie Szene 5 auf der DVD White Slits Crave Black Dicks (AEBN 141687). Das Studio ist nun nicht mehr Combat Zone sondern Smash Pictures. Hier werden einfach Konserven zu neuen Videos gemischt. Dank mangelnder Dialoge passt jeder Titel. Ob der Stepdad nun ein Stepdad oder etwas anders ist, wen interessiert es?

Auch Tori Black aus Szene 1 mit dem Stiefvater finden wir in Szene 2 der weißen Scheiden wieder. Auch auf der DVD Tori Black On Black (AEBN 159377) finden wir Kendra Kaine mit ihrem Stiefvater in Szene 2 und Tori Black natürlich in 1, ist ja schließlich ihre DVD. Das Studio ist diesmal Baby Doll Pictures und K-Beech. My Black Stepdad und Tori Black On Black haben vier Szenen. Sie unterscheiden sich nur durch die Reihenfolge der Szenen. Bei den weißen Scheiden (sieben Szenen) gibt es nur drei weitere Szenen – ansonsten kein Unterschied.

Diese Erkenntnis zerstört nun leider meine schöne Tabelle oben. Es gibt keine Original DVD – höchstens eine DVD auf der eine Szene erstmals veröffentlicht wurde – und die Angabe des Studios ist belanglos. (Ich werde jetzt aber zu den Szenen keine weiteren DVD suchen. Soll der Thomas Urmann die Geschichte erklären.) Ich glaube, hier kann darf ich jetzt von Betrug reden.

Vielleicht hat Jutta Schilling hier aus alten Szenen neue DVD basteln lassen? Allerdings dürfte sie an den Szenen keine exklusiven Rechte erworben haben, die sie exklusiv weiter geben kann. Ein Video Cover als Beweis für Urheberrechte vorzuführen ist sehr dürftig. Da dürfte der Ausweg über Leistungsrechte nicht helfen.

Update 2.1.2014: Die Szene RedTube 80247 mit Jynx Maze ist auch als Szene 3 von 5 auf Cheer Leaders, O Gee Studios, herausgegeben 04/2013.

Statistiken zu den Weiterleitung und Zugriffen auf die Filme

Grafik mit den geschätzten Zugriffen
Die Grafik zeigt die von SimilarWeb geschätzten Zugriffe über die „Server“ nummer.retdube.net in der 29. bis 33 Kalenderwoche 2013. Außerhalb des Zeitraumes wurde keine Zugriffe registriert.

Wie bereits beschrieben besteht der Verdacht, dass Zugriffe bei TrafficHolder gekauft und über retdube.net zu den RedTube Videos weitergeleitet wurden. Gemäß SimilarWeb fanden in der 29. bis 33. Kalenderwoche erhebliche Zugriffe über die Namen nummer.retdube.net wie in der obigen Grafik dargestellt statt. Neben retdube.net taucht hier auch die Domain movfile.net auf, für die jedoch kaum Zugriffe durch SimilarWeb (unter 1000) berichtet werden. Über die Genauigkeit der Schätzungen bei SimilarWeb ist mir nichts bekannt. Die Zahlen könnten zu hoch oder auch deutlich niedrig sein. Aber, sie beschränken sich auf den bisher bekannten Zeitraum der Überwachung. Legt man eine Marktanteil von ca. 45% für die T-Online zu Grunde, ergibt sich ein Potential von 30.000 – 50.000 Abmahnungen aufgrund der Weiterleitungen.

Bei knapp einer halben Millionen Videos ist es extrem unwahrscheinlich, dass genau die sechs später abgemahnten RedTube Videos über TrafficHolder durch einen nicht eingeweihten Dritten beworben werden.

Ein Versuch die Views der Videos über archive.org auszuwerten, ist nicht sehr ergiebig. Es liegen nicht für alle Filme ausreichend, zeitlich dichte Screen Shots vor.

Tägliche "Views" für Miriams Adventures
Tägliche „Views“ für Miriams Adventures
Tägliche "Views" für Cheer Leaders
Tägliche „Views“ für Cheer Leaders
Tägliche "Views" für Amandas Secret
Tägliche „Views“ für Amandas Secret

Die obigen Grafiken zeigen einen Anstieg der Views für den Zeitraum der Überwachung. Leider sind die Snap-Shots auf archive.org zeitlich nicht sehr dicht bei einander. Aber an den Grafiken ist eine Steigerung des Views während der Überwachung zu erkennen. Im Grunde könnte man dies wie Oliver Hausner mit der Überwachung erklären, aber die Weiterleitung von retdube.net erklärt sie zum Teil auch. Interessant ist, dass gleichzeitig mit dem Anstieg der „Views“ die „Ratings pro View“ (Bewertungen) der Filme in diesem Zeitraum sinken, was darauf hindeuten könnte, dass die Besucher die Videos nicht gesehen haben.

Ich glaube nicht, dass die Videos auf einer Seite retdube.net eingebettet waren. Dagegen spricht meines Erachtens folgendes:

  1. Ich würde das Gutachten nicht überbewerten. Es bestätigt etwas, was so nicht gehen kann. Alle Aussagen des Gutachtens sind daher mit Vorsicht zu betrachten.
  2. Die Aussage, dass Starten, Pausieren und Stoppen der Videos beobachtet werden konnte, wird überbewertet. RedTube überträgt das Video auch, wenn es pausiert. Es müssten Overlay über das Video gelegt werden, die den Klick auf das Video abfangen, eine Information an einen anderen Server senden und den Klick an den FlashPlayer durch reichen. Ziemlich komplexe Aufgabe.
  3. Die Views auf RedTube haben sich erhöht. Die Views werden durch das Server-seitiges Script gezählt, das die Seite redtube.com/{nummer} erzeugt. Das Einbetten eines Videos in eine andere Seite erhöht diesen Zähler nicht. Es müsste also die Seite in einem Frame eingebettet worden. Die Kontrolle des FlashPlayer in diesem Frame würde erhebliches Cross Site Scripting erfordern.
  4. Die Umleitung einer Sub-Domain {nummer}.retdube.net auf eine Seite redtube.com/{nummer} ist mit vielen Web-Paketen / Servern sehr einfach einzurichten. Warum sich mehr Arbeit machen, als notwendig?

Genug für heute.

12 Kommentare

  1. Zum Titel Silk Kiss:

    Mit den Titeln scheinen die Abmahner etwas durcheinader gekommen zu sein. In meiner Abmahnung wird die die RedTube-URL 80247 genannt.
    (RedTube-Titel: Naughty cheerleader fucks coach)
    Als Titel des Films ist ‚Hot Stories‘ in der Abmahnung angegeben.

  2. Sind überhaupt Betroffene bekannt, die in ihrer History einen Eintrag zu der entspr. Filmnummer auf Redtube gefunden haben? Denn, wie ‚Gast‘ im vorherigen Thread schrieb, ist doch bisher nur folgende Reihenfolge bekannt:

    1. http://irgendeineSexseite.com
    2. http://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://(Filmnummer).movfile.net
    3. http://(Filmnummer).movfile.net/
    4. http://(Filmnummer).retdube.net/
    5. Nichts mehr, jedenfalls nicht Redtube/(Filmnummer)!

    Demnach waren die Betroffenen gar nicht auf Redtube, sondern zuletzt mit reTDube.net verbunden. Sie können den Film also nur dort bekommen haben.

    Anderenfalls wurde gar kein Film gezeigt und nur die IP geloggt.

    Die Redtube-Klicks wurden in beiden Fällen durch die Monitoring-Software selbst erzeugt (wie Hausner ja auch sagte) und kamen durch die sog. „kontinuierliche Verifizierung“ der Filmdaten auf dem Portal (EV Punkt 3) zustande.

    Wenn die Leute tats. einen Film angesehen haben, kann er laut History nach meinem Verständnis nur von movfile od. reTDube gekommen sein, entweder per embedded Stream, oder noch einfacher: der Film wurde auf ReTDube selbst gecached / gehostet(!)

    So ergäbe auch das Gutachten einen Sinn (sofern es nicht komplett aus den Fingern gesaugt wurde, was ich nicht glaube). Wenn sich alles auf dem eigenen Server abspielt, hat man auch ganz ohne Cross-Site-Scripting u.a. aufwändige Tricks den perfekten Einblick auf alle Aktionen wie Starten, Pausieren, Stoppen der Videos, genau wie es im Gutachten steht.

    Um einen solchen Server, der die Filme selber hostet und ausliefert zu verschweigen, wurde das Gutachten nur auszugsweise veröffentlicht. Nur bei vollem Zugriff auf den Server könnte GladII mit „gängigen Internet-Technologien“ so funktionieren, wie es im Gutachten steht.

    Auf dem fremden Portal würde lediglich die „kontinuierliche Verifizierung“ der Filmdaten durchführt, um Rechtssicherheit zu suggerieren. Frei nach dem Motto: „Herr Richter, sehen sie, wir haben den Film zwar von unserem Server gesendet, aaaber es sind ja exakt dieselben Daten, die der Abgemahnte von dem Portal haben wollte. Wir mussten das aus technischen Gründen über uns laufen lassen, da wir nur so den Rechtsbruch beweissicher protokollieren können.“

    Ich tendiere zu dieser Erklärung, weil da „alles passt“. Das Gutachten und die Geheimniskrämerei darum, die Simplizität der Überwachung, Hausners Erklärung zur Entstehung der Klickzahlen und nicht zuletzt die o.g. History der Betroffenen, in der Redtube gar nicht auftaucht.

    1. Der Kommentar / die Meldung bei heise.de lässt offen, ob der Eintrag http://redtube.com/nummer nur nicht in der Liste aufgeführt wurde.
      Siehe den Artikel vom

      13.12.2013 18:58

      Porno-Abmahnungen: Indizienkette zur IP-Adressen-Ermittlung verdichtet sich

      In Foren meldeten sich Abgemahnte, die ihre Browser-Historien nach Aufrufen von Redtube.com zum Zeitpunkt durchforsteten, an dem laut Abmahnung der Abruf des Pornovideos stattgefunden haben soll. Dabei fiel auf, dass unmittelbar vor dem Abruf ein Zugriff auf trafficholder.com verzeichnet war. Von dort aus ging es offenbar per automatischer Weiterleitung zur Domain retdube.net. Hier ein Beispiel:

      http://hit.trafficholder.com/transfer.php?http://49655.movfile.net
      http://49655.movfile.net/
      http://49655.retdube.net/

      Was ist hier abgelaufen? Der Browser wurde von irgendwoher zu trafficholder.com weitergeleitet. Dort sorgte der Aufruf des Skripts transfer.php mit dem Parameter http://49655.movfile.net dafür, dass direkt zur Seite 49655.movfile.net weitergeleitet wurde, von dort aus zu 49655.retdube.net. Auf retdube.net befand sich schließlich eine Weiterleitung zu Redtube.com.

      1. Dass zum in der Abmahnung genannten Zeitpunkt angeblich eine Weiterleitung zu Redtube.com stattgefunden haben soll, war wohl eher eine Vermutung. Eine Weiterleitung wurde offenbar erst nach dem Ende der Überwachung eingerichtet. Daraus wurde wohl ein wenig voreilig geschlossen, dass es zum betr. Zeitraum auch so war.

        Nachschauen kann man leider nicht mehr, der Zeitraum fehlt bei archive.org und im Google Cache.

        Denn seit Beginn der Abmahnwelle finden sich in den Leserkommentaren – ausnahmslos – Histories ohne nachfolgenden Aufruf von Redtube. Ich habe jeden Tag fast alle Beiträge gelesen, und immer danach gesucht, stets endet es mit ReTDube.net. Angefangen mit diesen Einträgen in Udo Vetters Lawblog:

        83 „Aber in meiner Browser History (was natürlich kein Beweis ist) taucht da nichts von Glamour Show Girls auf. Der Filelink http://www.redtube.com/266403 taucht in meiner History mal nicht auf. Wie gesagt, das ist natürlich kein Beweis. Aber es ist schon seltsam, im August gibt es einen Eintrag 266403.retdube.net.“

        208 „Der in der Abmahnung stehende Filelink: http://www.redtube. com/266403, findet man nicht in der Browser-Chronik, dafür aber den Link: http://266403.retdube.net.“

        https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/06/streaming-abmahnung-mit-vielen-fragezeichen/

        Sprich, die Abgemahnten waren zuletzt auf ReTDube. Und auch die Filmnummern sind mit denen in den Abmahnungen identisch. Die Filme selbst müssen also (sofern sie überhaupt zu sehen waren) via reTDube reingekommen sein.

        1. Ich habe ein wenig mit meinem Apache Web-Server experimentiert und für 49655.example.com einen Virtuellen Host als Proxy konfiguriert, den ich dann auf RedTube weitergeleitet habe. Mit diesem Artikel ist es problemlos möglich, dass statt byggvir.de 49655.example.com in der Adresse und Chronik steht. byggvir.de erscheint nicht.

          Bei RedTube funktioniert es nicht so einfach. Hier wird eine Weiterleitung zurückgegeben, die dafür sorgt, dass der Browser die redtube.com Seite direkt lädt. Aber dies kann man sicher auch abfangen und durch den Proxy abarbeiten lassen.

          Es dürfte grundsätzlich möglich sein, die redtube.com/49655 Seite mittels Proxy auf 49655.retdube.net abzubilden. Dabei würde der View Counter erhöht und in der Chronik erscheint kein Hinweis auf redtube.com.

  3. Geständnis von Dr. Frank Schorr

    Ich Patentanwalt Dr. Frank Schorr der Anwaltskanzlei Diehl&Partner gestehe hiermit im Auftrag meiner Mandantin ITGuards gewerbsmäßige Urheberechtsverletzungen in zumindest 3 Fällen begangen zu haben.

    Tatzeitpunkt:
    11.12.2012 und 21.12.2012

    Tatwerkzeug:
    Firefox Vers. 16.0.2
    Google Chrome Vers. 23.0.1271.97

    Meine IP zur Tatzeit:
    88.217.64.18 und 188.174.215.10

    Gegenstand meiner Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß:
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    Um Zustellung etwaiger Ansprüche mir gegenüber bitte ich um kurz vor Weihnachten da hier noch ausreichend Weihnachtsgeld zur Verfügung steht somit können Sie das Weihnachtgeschäft gleich noch mitnehmen. Ausserdem bitte ich um Zustellung in einem neutralen Umschlag damit ich meiner Frau gegenüber mein heimliches Hobby während der Arbeitszeit nicht offenbaren muss. Ich überweise pünklich auch auf Schweizer Nummer Konten auf ein Treuhandkonto kann verzichtet werden.

    München, 25.01.2014 Dr.Frank Schorr

    Ps: Im übrigen bin ich auf Grund meiner Tätigkeit mit den Technologien der Informationsverarbeitung und Informationsübertragung über das Internet in einem Maße vertraut, welches über das vorliegende Vergehen weit hinaus geht. Gerne downloade und betrachte ich auch in ihrem Auftrag Pornos im Stop and Go Verfahren. Zur Dokumentation unserer Vergehen empfehle ich uns die Software der Firma ITGuards (GLADII 1.1.3) die sich sehr bewährt hatte und über ein Webinterface verfügt dessen Funktionsweise mir schleierhaft ist aber eine Fülle an Informationen liefert. Einfach toll diese IT Welt!

  4. Ich habe eine Weile überlegt, ob ich diesen Kommentar frei schalte. Er ist ein Scherz und zeigt, wie einfach sich eine falsche Information ins Internet stellen lässt.

    Im Grunde hat der Schreiber allerdings recht. Herr Dr. Schorr hat die Videos in seiner Tätigkeit als Gutachter gewerbsmäßig herunter geladen und kann sich nicht auf des Recht der Privatkopie berufen. Die drei Testvideos sind noch auf den Seiten verfügbar und wurden bisher nicht beanstandet. Das itGurads die Rechte an den Videos hat, ist unwahrscheinlich. Mit seinem Gutachten hat Dr. Schorr quasi ein Geständnis unterschreiben.

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