Nachdem ich dem Webmaster des Landgerichts Köln (LG Köln) ein paar Fragen per E-Mail gestellt habe, habe ich zwar keine Antwort bekommen (Webmaster ist in Urlaub), aber eine Reaktion hat es trotzdem gegeben. Das LG Köln hat die Pixelio Bilder entfernt. Als Suchergebnis wirft Google heute nur noch ein altes Bild aus, das sich aber nicht mehr auf der Seite befindet.
Hier meine Fragen:
- Warum ignorieren Sie auf Ihren Seiten die Lizenzbedingungen von PIXELIO und
setzen keinen Link auf die Adresse www.pixelio.de. - Warum ergänzen Sie die Bilder um einen Schriftzug, obwohl nur folgende Bearbeitungen
„… zugelassen sind: unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger
Bildbearbeitungsmethoden wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße
(Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung), Umwandlung der Farbinformationen,
Änderung der Far-, Kontrast- und Helligkeitswerte. Das Recht zu anderweitigen
Änderungen am Bildmaterial verbleibt beim Urheber.“ -
Woraus schließen Sie, dass diese Bearbeitung zulässig ist und für den
direkten Aufruf des Bildes ausreichend – inbesondere dem fehlenden Link – ist. -
Wäre es da nicht risikoärmer und für den Steuerzahler kostengünstiger auf
diese unnötigen Bilder zu verzichten?
Sie können ja schlecht gegen ihr eigenes Urteil vorgehen.
😉
Update 09. Februar 2014: Ein unbedingt lesenswerter Kommentar zum Thema Rechtssicherheit findet sich auf heise.de.
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